Die betreffenden Commissionen berichteten heute über die von denselben vorgenommenen Vorprüfung der Etats der Armen- und Hospital-Kasse pro 1869. Nach den Vorschlägen dieser Commissionen wurden die beiden Etats mit der Modifikation festgestellt,
[Nächste Seite] daß die im Armen-Kassen-Etat vorgesehenen 300 Thaler für die Suppen-Anstalt nur mit Zustimmung der Stadtverordneten-Versammlung verwendet werden dürfen, und daß die im Hospital-Kassen-Etat enthaltenen außerordentlichen Bau-Ausgaben von 350 Thalern, da nach einem nachträglich eingeforderten speziellen KostenAnschlage nahe an 650 Thalern in Wirklichkeit nöthig sein werden, um 300 Thalern [eingefügt:zu] erhöhen und auf 650 Thalern zu bringen sind, welche zusätzlichen 300 Thalern an der Position zur Refundirung an das Substanz-Vermögen ad Titel 6 Artikel 3 C der Ausgabe, abgesetzt werden, da im laufenden Jahre die Ersetzung an das Substanz-Vermögen in hinreichenden Maaße statt gefunden hat.Das von der Stadt zu deckende Defizit wird hiernach a für die Bedürfnisse der Armen-Verwaltung auf 8040 Thalern gegen 6820 Thalern pro 1868,
b. zur Deckung des Pflegekosten für die auf Rechnung der Stadt im Bürgerhospital und in der Privat-IrrenPflege-Anstalt der barmherzigen Schwestern untergebrachten Dürftigen auf 5410 Thalern gegen 5110 Thalern pro 1868 festgesetzt. Hierbei wird bemerkt, daß die nicht feststehenden Ausgaben bei den beiden Verwaltungen nach dem Durchschnitte der drei letzten Jahre angenommen sind, und daß die Ausgaben des laufenden Jahres die im Armen-Kassen-Etat vorgesehenen Credite voraussichtlich um mindestens 1500 Thalern übersteigen werden.
Der Armen-Kassen-Etat wird schließlich in Einnahme und Ausgabe balancirend zu 17640 Thalern Geld, 2 Scheffeln 11 50/100 Metzen Weizen, 9 Scheffeln 6 40/100 Mtz. Roggen, 2 Scheffeln 13 Metzen Hafer und der Hospital-KassenEtat ebenfalls balancirend zu 9905 Thalern Geld, 2 Hühnern, 44 Scheffeln, 1 11/100 Metzen Roggen, 4 Scheffeln 1 37/100 Metzen Hafer festgestellt.
a. u . s