Band 55: Eintrag vom  9. September 1867 (Nr. 91)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Gratifikation für den Viehhändler Schönthal

Dem Viehhändler Schönthal, welchem auf der hiesigen Wiese ein Stück Rindvieh einen Beinbruch erlitten, wodurch der genannte Eigenthümer ca. 20 Thalern Schaden gehabt, bewilligte die Stadtverordneten-Versammlung mir Rücksicht darauf, daß der p. Schönthal fast regelmäßig die hiesigen Weidviehmärkte mit Vieh bezieht, eine Gratifikation von 10 Thalern aus der Stadt-Kasse, wobei indessen alle und jede Consequenz für die Folge ausdrücklich ausgeschlossen sein soll, da keinerlei Entschädigungspflicht anerkannt wird.

actum ut supra