Band 52: Eintrag vom  24. September 1857 (Nr. 90 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Auf ein Gesuch von Sturm & Companie, Heinrich Carl Mauritz, und P. Taschen um Ermäßigung der Erftkanal-Gebühren von Kohlen wurde, nachdem erst kürzlich der GebührenTarif geprüft, und dessen Prolongation beantragt worden, nicht eingegangen, zumal der unter Andern angeführte Grund, daß wegen der Höhe dieser Gebühren der hiesige Kohlen-Verkauf für eine weitere Umgebung nachgehalten habe und nicht bestehen könne, unwichtig sei, da für Transitkohlen d. h. für solche, welche per Eisenbahn weiter befördert werden, bereits eine ermäßigte Gebühr bestehe, auf der weiter Grund über die Höhe der Kanalgebühren für Holz der Richtigkeit entbehre.

Actum ut supra