Auf den Antrag der Armen- und Hospital-Deputation werden dem Rector des Hospitals, Flecken mit Rücksicht auf die Leistungen desselben, namentlich in der Ueberwachung der Ordnung und Disziplin unter den Häuslingen vom 1. Januar 1873 ab und auf jederzeitigen Wiederruf die von seinem Vorgänger mehr bezogenen hundert Thaler als persönliche Zulage bewilligt.
a. u. s.
[Nächste Seite]