Band 55: Eintrag vom  6. August 1868 (Nr. 381)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Lagerplatz am Rheinthore neben Linden.

Auf Vortrag des Bürgermeisters beschließt die Versammlung, den Zimmermeister Weerz durch sofortige Einleitung einer Räumungsklage zu veranlassen, den von ihm bis zum 20. Juli courant angepachteten Lagerplatz am Rheinthore neben Linden, welcher von demselben bis jetzt vertragswidrig in Benutzung gehalten ist, der Stadt zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls soll der Kaufmann Werhahn gerichtlich angehalten werde, zwei von demselben widerrechtlich zum Lagern benutzte städtische Wege zu räumen.

actum ut supra

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