Von der Versammlung wird genehmigt, daß der städtische
Lagerplatz neben dem Eigenthum von Ad. Linden am
Rheinthore, zur Wiederverpachtung ausgestellt werde.
a.u.s.
Lagerplatz an d. Erft, am Rheintor (neben Linden-Mühle)
(17. August 1868) "Lagerplatzes am Rheinthore neben Linden nicht habe ausgeführt werden können,
weil es sich ergeben habe, daß nicht der ZimmererWeerz"