Mit Bezug auf den früheren Beschluß wegen Uebernahme der Unterhaltung der Stadt-Pumpen auf städtische Kosten wird nunmehr beschlossen vom 1. Januar 1873 ab versuchsweise auf 1 Jahr die nothwendigen Reparaturen jedesmal einer bestimmten Person zu übertragen, welche die Arbeiten unter Aufsicht der Baukommission auszuführen hat. Die Designirung dieser Personen erfolgt noch am Schlusse des Jahres
a. u. s.