Der Vorsitzende theilt eine Entscheidung der Königlichen Regierung auf die gegen die Gemeindewählerliste erhobene Reclamation vom 6. dieses Monats mit. Danach ist die Gewerbesteuer der Firma Thomas et Veithen zu gleichen Theilen auf die 4 Betheiligten der Firma zu repartiren, dagegen dem Kaufmann Herrn Heinrich Rosellen die Steuer der Firma Rosellen et Cie für das erste Vierteljahr in Anrechnung zu bringen. Die Wählerliste ist hiernach berichtigt.