Band 56: Eintrag vom  18. November 1872 (Nr. 664 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1/ Normal-Etat des Gymnasiums

Der Vorsitzende legt ein Rescript nebst Promemoria des Königlichen Provinzial-Schul-Collegiums an das Gymnasial-Curatorium vom 10. des M onats vor, wonach das Curatorium den Auftrag erhält, die in dem Promemoria als Anstalt bei Aufstellung des vollständigen Normal-Besoldungs- Etat für das hiesige Gymnasium aufgeführten einzelnen Positionen zu begutachten, die Besoldungs-Erhöhungen der einzelnen Lehrer- stellen unter Garantie der Stadtverordneten-Versammlung hinsicht- lich der Gesammtbeträge festzustellen, und den Entwurf des Etats dem Königlichen Provinzial-Schul-Collegium zur Prüfung und weiteren Beförderung bis längstens den 20. des Monats einzureichen, da von der rechtzeitigen Einsendung des obigen Entwurfs die Ausführung des neuen Besoldungsetats, event. die Berücksichtigung des hiesigen Gymnasiums Seitens der Staatsbehörde durch Gewährung eines Zuschusses noch im Laufe dieses Jahres abhängt.

Nach gehöriger Berathung wird nachfolgend einstimmig beschlossen: "Unter der Voraussetzung, daß die Staatsregierung einen zur Durchführung des Normal-Etats ausreichenden Zuschuß

[Nächste Seite] dem hiesigen Gymnasium gewähren werde, bewilligt:

1/ Stadtrath außer dem jetzigen jährlichen Zuschusse von 3825 Thlrn. noch einen fernern Zuschuß von 675 Thlrn. mit der Maaßgabe, daß dieser besondere Zuschuß von demselben Zeitpunkte ab zur Auszahlung an die Gymnasialkasse gelange, von welchem ab auch der Staatszuschuß gezahlt werde, und garantirt.

2/ eine Schulgelder-Einnahme von 8000 Thlrn. unter der Voraus- setzung jedoch, daß falls der Herr Erzbischof von Cöln aus Anlaß der Aufhebung des §. 9 der Dienstinstruction für das Curatorium das Knabenconvict von hier verlegen und in Folge dessen die Schülerzahl sich erheblich vermindern sollte, die Staats- regierung den Staatszuschuß für das hiesige Gymnasium ent- sprechend erhöht oder durch Uebernahme der durch die Abnahme der Frequenz etwa disponibel werdenden Lehrkräfte und Ver- setzung derselben an andere Königliche Gymnasien das Gleich- gewicht zwischen den Einnahmen und Ausgaben der Gymnasial- Kasse wieder herstellt.

a. u. s.