Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt, nachdem die Handlung Heinrich Rosellen et Co . in Neuss den sich auf Versteigerungs-Protocoll des Notars Knein in Neuss vom 26. Maerz 1874 gründenden der Stadt Neuss schuldigen Kaufpreis von 2540 Thaler oder 7620 Mark nebst Zinsen an den städtischen Rentmeister abgetragen, unter Verzichtleistung auf Kaufpreisprivilegium und Resiliationsklage bezüglich des desfallsigen Kaufobjectes, in die Löschung einzu der bei Gelegenheit der Transscription des besagten Verkaufsprotocolles am 9. Mai 1874 auf den Hypotheken-Amte zu Crefeld im Bande 46 N° 133 gegen die Ankauferin Handlung Heinrich Rosellen et C° zur Sicherheit besagten Kaufpreises genommenen amtlichen Eintragung einzuwilligen.