Band 56: Eintrag vom  29. Dezember 1870 (Nr. 76)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2/ Städtischer Etat pro 1871

Nachdem der städtische Haushalts-Etat pro 1871 von der Finanz-Kommission einer speziellen Prüfung unterworfen wird derselbe in den einzelnen Positionen durchberathen und

a. die Einnahme Titel III Artikel 4 Ertrag des Viehmarktes nach der dreijährigen Durchschnittsberechnung auf 1000 Thlr. erhöht, alle andern Positionen der Einnahme dagegen nach den Vorschlägen des Vorsitzenden angenommen

b. die Ausgabe Titel II Artikel 16 führt zur Erörterung über die Zweckmäßigkeit der Beschaffung von Controlluhren für die Nachtwächter. Die Versammlung erkennt die Einrichtung als durchaus nothwendig an und beschließt die Anschaffung der Controlluhren für jeden Nachtwächter. - Die Zahl der Nachtwächter wird auf vier und das Gehalt eines jeden auf 120 Thlr. bestimmt. - Titel II Artikel 1 Zuschuß zur Armenkasse erfolgt nach dem immittelst besonders festgestellten Etat der Armenverwaltung auf die Summe von 15020 Thaler. - Die übrigen Ausgabe-Positionen werden nach den Vorschlägen unverändert angenommen und der Etat demnach in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von ein und sechtzigtausend Thalern festgestellt.

Zur Aufbringung des Defizits beschloß die Versammlung 1/ auf die Grund- und Gebäudesteuer 105 % und 2/ " " Gewerbesteuer 15 % umzulegen und 3/ als Communal-Einkommensteuer 128 % von der Einkommen- und Klassensteuer bis zur 4. Stufe einschließlich sowie 75 % von der 3ten Klassensteuer-Stufe und 33 1/3 % von der zweiten Klassensteuerstufe zu erheben.

Ferner wurde beschlossen die Feldhüter-Kosten Titel V Artikel 2 wie bisher auf die Grundbesitzer nach Maßgabe der von denselben zu zahlenden Grundsteuerbeträge zu vertheilen.

a. u. s.