Der Vorsitzende referirte über einen Antrag des Schlossermeisters Reinartz, ihm zu gestatten, an seiner zwischen Mühlenstraße und Promenade neu zu erbauenden Werkstätte nach der Promenadenseite vier Fenster, von 1 Meter Breite 1,50 Meter Höhe, 2,60 Meter von der Flur bis zur Unterkante, mit eisernen Stäben vergittert, anbringen zu dürfen. Die Versammlung beschloß den Antrag an die Bau-Commission zur definitiven Erledigung zu verweisen, den p. Reinartz aber für das nach der Mühlenstraße hin abgetretene Terrain durch ein gleiches Terrain nach der Promenade hin zu entschädigen.
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