Band 45: Eintrag vom  24. August 1837 (Nr. 83)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Lossagung des Theodor Hellersberg von der Verpflichtung zur Bebauung eines zweiten Wohnhauses am Rheine.

In Folge der nähern Eingabe des Gutsbesitzer Hellersberg auf der Neußerweide beschloß der Stadtrath denselben von der durch Vertrag vom 25. Juli 1830 übernommenen Verbindlichkeit zur Erbauung eines zweiten Hauses auf den von der Stadt käuflich erworbenen vier Cölner Morgen Wiesen am Rheine gegen eine an das städtische Aerar zu entrichtenden Entschädigung von Zweihundert Thalern ein für allemal loszusagen.

Ausdrücklich behielt sich indessen der Stadtrath vor, daß in demjenigen Falle, wenn der p Hellersberg oder seine Nachfolger im Besitze auf den zur linken Seite der neuen Straße gelegenen zwei Morgen im Zeiten-Laufe je bauen möchte, derselbe durchaus nach dem Vertrage vom 25. Juli 1830, d.h. Ein anständiges Wohnhaus von wenigstens fünf Fenstern in der Breite und zwei Etagen mit Einschluß des Erdgeschosses bauen müsse, nicht aber etwa eins oder mehre kleinere Häuser errichten dürfe.

Actum ut supra

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