Der Vorsitzende führt aus, daß am 1. April 1876 die Knabenzahlschule nur als Privatschule des Herrn Gymnasial-Directors bestanden habe, weshalb dieser auch nunmehr den Ueberschuß der Einnahme der qu. Schule nach Abzug der Ausgaben beanspruche. Die Versammlung beschließt, den qu. Ueberschuss dem Herrn Director nur zu Gymnasialzwecken zu überweisen.