Der Antrag mehrerer Eltern von Knabenzahlschülern, um
Anstellung eines zweiten Lehrers an der qu. Schule wird
unter der Bedingung genehmigt, daß die Zahlschule
wirklich noch von mindestens 36 Kindern besucht wird.
Knabenzahlschule, Mädchenzahlschule/Zahlschulen für Knaben und Mädchen