Die stadträthliche Commission für Schulangelegenheiten berichtete heute wie folgt über Vorschläge behufs Einrichtung einer zweiklassigen höheren Töchterschule.
Um eine vollständige höhere Töchterschule hier ins Leben zu rufen, waren von der Stadt Unterhandlungen mit dem Kloster zu Ahrweiler wegen Errichtung einer Filiale hierselbst angeknüpft worden, welche Unterhandlungen schließlich jedoch ohne Erfolg geblieben sind. Da die Stadtverordneten Versammlung eine zweiklassige höhere Töchterschule als Bedürfniß anerkannt hat, die im Waisenhause vorhandene Privatschule als ein solches Institut nicht angesehen werden kann, so entsteht die Frage, in welcher Weise für eine dem ausgesprochenen Bedürfnisse entsprechende zweckmäßige Schule gesorgt werden könne.
Nach den seit langen Jahren hier gemachten Erfahrungen glaubt die Commission, daß die Übertragung des Unterrichts der Töchterschule an weltliche Lehrerinnen nicht rathsam erscheine, zumal ein weltliches Institut bedeutendere Kosten erfordern,
[Nächste Seite] und zudem wie dies schon wiederholt hier vorgekommen, sich schwerlich würde behaupten können. Dieselbe kann sich daher nur den Ansichten der städtischen Schul-Commission anschließen, daß von der Berufung weltlicher Lehrerinnen für eine zweiklassige höhere Töchterschule abgesehen werden möge.Die stadträthliche Commission hält es hiernach am zweckmäßigsten, darauf hinzuwirken, daß wo zugleich die jetzt vorhandenen höhere Töchterschule im Waisenhause in der Weise verbessert werde, daß solche den Anforderungen einer zweiklassigen höheren Töchterschule genüge. Dieselbe erachtet es ferner für angemessen, daß mit der Verbesserung der Töchterschule und in Verbindung mit derselben gleichzeitig eine Elementarzahlschule für Mädchen einerichtet werde, welche als Vorbereitungsschule für die eigentliche Töchterschule diene, und daher wesentlich zur Förderung des Unterrichts in letzterer Schule beitragen würde. Sie beantragt, daß mit der Erweiterung der Töchterschule die Eröffnung einer Mädchen-Elementarzahlschule zugleich statt finden möge.
Nachdem die Sache von der Stadtverordneten-Versammlung besprochen worden, wurde beschlossen wie folgt: " Die städtische Schul-Commission zu ersuchen, behufs Ein" richtung einer zweiklassigen höheren Töchterschule nach den " gesetzlichen Bestimmungen, mit dem hiesigen Orden vom " armen Kinde Jesu in Unterhandlung zu treten, und " der Versammlung alsbald die betreffende desfallsige " Vorlage inclusive des Kostennachweises zu machen, sowie zugleich " mit dem Orden die Errichtung einer Elementarzahl" schule für Mädchen zu berathen, und dieserhalb das " Erforderliche festzustellen. Für den Fall der Orden " auf die Einrichtung der Töchterschule nicht eingehen könne, " werde die Schul-Commission ersucht, anderweitige " Vorschläge zu machen. actum ut supra