Ein Gesuch des Pliesterermeisters Büschgens um Befreiung von der Hundesteuer wird abgelehnt.
Gleichzeitig wird beschlossen die Hundesteuer nach wie vor für das Kalenderjahr zu erheben.
Dem Polizeidiener Briese wird für Aufnahme der Hunde pro 1876 eine Renumeration von 45 Mark zuerkannt.