{Im Original: - Der Vorsitzende legt die von ihm nach den bisherigen mündlichen Verhandlungen entworfenen Bedingungen zum Verkaufe der Oberthorer Mühle und des Lohhofes vor, und werden dieselben durchgegangen und im allgemeinen acceptirt. - Einzelne Punkte werden dabei zur genauern Bestimmung den beiden Commissionen für Bauwesen und städtisches Eigenthum mit Hinzuziehung des Stadtverordneten Busch übertragen. -} In Betreff des Lohhofes wird nach der Bedingung des Rückkaufrechtes eines für die eventuelle spätere Umlegung der Kapelle nothwendigen kleinern Terrains von circa 12 Fuß, welches in dem Antheile des Ankäufers Thywissen fällt aufgenommen, und zwar mt Stipulirung des Rückkaufpreises von 25 Thaler pro Ruthe. - Hiernach bestimmt Stadtrath den Kaufpreis des dem Käufer Thywissen zufallenden Antheils des Lohhofes auf sechshundert Thaler. -
a. u. s.
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