Der AnpächterBauendahl ist um Pachtanschluß für die von ihm angepachtete Fischerei in der Rentmeisterkrur eingekommen, weil er durch die Anbrin- gung eines Schutzzaunes entlang dem Ufer der Krur in Ausübung der Fischerei behindert ist. - Stadtrath lehnt das Gesuch ab, ist jedoch auf Verlangen des g. Bauendahl bereit den Contract aufzulösen.
a. u. s.