Anstellung eines Technikers für die Beaufsichtigung der städt. Gebäude. Die Versammlung spricht sich einstimmig dahin aus,
[Nächste Seite]den HafenmeisterKoenenvom 1. April courant ab von der Aufsicht über die städtischen Gebäude, Plätze pp zu entbinden und die Bauund Eigenthumskommission zu beauftragen, Vorschläge zu machen in welcher Weise in Zukunft diese Geschäfte, ob durch einen eigens dafür angestellten Aufseher oder durch hiesige Baumeister pp wahrgenommen werden sollen.
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