Auf den Antrag des p. Reinartz um die Erlaubniß die Fenster an seiner Werkstätte in der jetzigen Höhe belassen zu dürfen, mit dem Zusatze, daß er jetzt die vorgeschriebenen Gitter anbringen würde, beschließt die Versammlung den Antrag widerruflich zu genehmigen vorbehaltlich der Rechte der Stadt wider die Mauer, in welcher die Fenster angebracht sind, anbauen zu dürfen.