Es wurde der Versammlung die aufgestellten Vertragsbestimmungen für die dem Stadtbaumeister Thomas durch Beschluß vom 15. des Monats bewilligte Fortgestaltung eines Ausgangs aus seinem Hofraum in die städtische Promenade vorgelegt, welche dieselbe in allen Theilen acceptirt. Der vorsitzende Bürgermeister wird hiernach autorisirt, mit dem q. Thomas notariellen Vertrag abzuschließen
actum ut supra