Der Vorsitzende theilt mit, daß das betreffs Beleuchtung der Büttgerstraße eingeholte Rechtsgutachten dahin laute, daß der Unternehmer zu der qu. Beleuchtung verpflichtet sei . Die Versammlung beschließt, der Firma P. et L. Sels nochmals schriftlich eventl. durch GerichtsvollzieherAct auffordern zu lassen und für den Fall der fortgesetzten Weigerung dem Rechtsweg zu betreten.