Der Bürgermeister referirt der Stadtverordneten-Versammlung, daß die Gebrüder P. & L. Sels bei der angeregten Prolongation des Gasvertrages gegen vereinbarte Gaspreis-Ermäßigungen, auf der Suspendirung des § 19 des Vertrages während der nächsten 20 Jahre, bestehen zu müssen glauben und ferner die Einrichtung von Gas im Rathhause zur Bedingung machen.
Nach näherer Erörterung der Sache und in Anbetracht, daß die Anwendung des § 19 des Vertrages, die Einführung einer neuen Gas-Art betreffend, ohnehin so leicht nicht zu erwarten sein würde, und daß namentlich die Aufrechthaltung des gedachten Paragraphen nicht von der Wichtigkeit erscheinen dürfte, um auf gebotene sichere anderweite Vortheile zu verzichten, beschließt die Versammlung, auf die Suspendirung des § 19 des Vertrages auf die nächsten 20 Jahre vom 1. Januar kommenden Jahres gegen die früher bestimmten Ermäßigungen des Gaspreises der öffentlichen und Privat-(Laterne)Flammen, einzugehen und danach die Prolongation des Vertrages um fünfzehn Jahre vorzunehmen. Die Gaseinrichtung im Rathhause, welche schon früher beschlossen worden, sei im künftigen Jahre zur Ausführung zu bringen. Aus dem bei der öffentlichen Beleuchtung durch die Preisermäßigung zu erzielenden Ersparnisse von [??] 400 Thaler sei die öffentliche Beleuchtung durch Vermehrung von Flammen respective von Brennstunden angemessen zu verbessern, worüber die betreffende Commission der Versammlung ehestens Vorschläge machen wolle.
a.u.s.