Band 58: Eintrag vom  26. Juni 1876 (Nr. 794 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Alignement an der Büttgerstraße .

Der Vorsitzende theilt der Versammlung eine Verfügung der Königlichen Regierung vom 7. dieses Monats, betreffend die Abänderung

[Nächste Seite] des Stadtbauplans an dem Wege nach Büttgen mit, worauf die Versammlung beschließt, folgende Erklärung abzugeben: " Der nach dem genehmigten Stadtbauplane an dem Wege nach Büttgen vorgesehen freie Platz ist nach den Ermittlungen des Geometers Rappenhoener 54 Aren 20 Quadrat Meter groß. Von diesem Flächeninhalte sollen nach dem unter'm 16. Februar dieses Jahres gefaßten Beschluße 32 Aren 10 Quadrat Meter zum bebauen freigegeben werden, 12 Aren 20 Quadrat M. als freier Platz und 9 Aren 90 Quadrat M. als öffentliche Straße auch fernerhin vom Bebauen ausgeschlossen bleiben. Den ganzen projectirten freien Platz beizubehalten, kann als einen Bedürfniß nicht erachtet werden, weil der Platz überhaupt sich am Ende des durch die Rheinische Eisenbahn begrenzten Stadtbauplanes befindet und die in jener Gegend vorgesehenen Straßen sämmtlich eine Breite von 36 Fuß erhalten sollen. Etwas anderes wäre es, wenn der Platz in unmittelbaren Nähe der eigentlichen Stadt und an einer Stelle vorgesehen wäre, wo die bereits vorhandenen Straßen nur eine geringe Breite hätten respective nur enge Straßen projectirt wären. Zudem liegt der Platz am Wege nach Büttgen nur 420 Meter von dem alten katholischen Begräbnißplatze entfernt. Da nun der alte katholische Begräbnißplatz als freier Platz stets liegen bleiben soll und derselbe eine Größe von 1 Hectar 32 Aren hat, so dürfte für den als Baustelle in einer Größe von 32 Ar. 10 Quadrat M. freizugebenden Theil des Platzes am Wege nach Büttgen ein ausreichender Ersatz geschaffen sein, zumal in den ersten 20 Jahren die Bauthätigkeit in der Nähe des fraglichen Platzes aller Wahrscheinlichkeit nach eine sehr rege nicht sein wird und der alte Begräbnißplatz doch vielleicht schon vor Ablauf der gesetzlichen Frist von 40 Jahren als freier Platz benutzt werden kann, wie dies auch mit dem früheren Katholischen Begräbnißplatze, welche um die Münsterkirche gelegen war, geschehen ist .