Band 59: Eintrag vom  19. November 1883 (Nr. 1247)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

1) Die von Herrn F. G. Paul nachgesuchte Erlaubniß zur Errich- tung eines Wohn- und Fabrikgebäudes auf seinem Grund- Stücke an der Büttgerstraße (Flur F 838/63) wird auf Grund des Ortsstatuts vom 16. September 1877 unter der Bedingung ertheilt, daß der Unternehmer

1) das in das Straßen-Alignement fallende Terrain sowie dort nicht zu bebauende Dreieck am Büttger-Pfad unent- geltlich an die Stadt abtritt;

2) das sämmtliche Haus- und Wirthschafts-Wasser und alles Wasser, welche von den Dächern fallt, in auf seinem Grundstücke anzulegende Cisternen abführt, diese Ein- richtungen aber auf Verlangen der Stadt wieder entfernt und das Wasser zur Straße abführt, wenn die Entwässerung derselben in genügender Weise herge- stellt sein wird;

3) vor Benutzung des Gebäudes der ganzen Fronte des- delben entlang [Einschubzeichen](mit Auslaufen des Hintergebüdes) ein vorschriftsmäßiges Trottoir nebst Kant- und Rinn- steinen auf seine Kosten anlegt.

[Einschub:] an der Büttger Straße Löschung und Zusatz genehmigt. [gez.] Wenders [gez.] Floeren

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4.) sich für sich und seine Rechtsnachfolger zur genauen Innehal- tung der vorstehenden Fronte zur Ausführung der im § 1 sub a, b und c des Ortsstatuts der Stadt Neuss vom 16. September 1877 enthaltenen Bestimmungen verpflichtet, sobald die Stadt dies verlangt, und die Stadt ermächtigt, im Weigerungsfalle alle hiernach auszuführenden Anlagen auf seine resp. seiner Wahlnachfolger Kosten zu machen.