Band 58: Eintrag vom  20. November 1876 (Nr. 931)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
11. Außerordentliche Schreibhülfe.

Für außerordentliche Schreibhülfe für das BürgermeisterAmt wird ein einmaligen Betrag von 60 Mark bewilligt.