Der Bürgermeister trägt vor, daß der Polizei-Secretair Hanke wahrscheinlich baldigst die hiesige Stelle verlassen werde, und daß es beim Eintreten dieses Falles zweckmäßig erscheinen dürfte, dem Polizei-Commissaire eine mit höchstens 200 Thlr bezahlte angemessene Schreibhülfe zur Verfügung zu stellen, dagegen die etatsmäßige Polizei-Secretairstelle fallen zu laßen, da eine angemessene Schreibhülfe vollständig ausreichend sei.
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit der Proposition des Bürgermeisters einverstanden, und votirte für die künftige Schreibhülfe auf dem Polizei-Amte eine Entschädigung von 200 Thlr.
actum ut supra