4) Die Stadtverordnetenversammlung erklärt sich bereit in Gemeinschaft mit dem Fiscus und den übrigen Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks von der Erweiterung des Amtsgerichtsgefängnisses unter der Bedingung Theil zu nehmen, daß der Fis- cus nach Verhältniß der von ihm untergebrachten Gefangenen & die betheiligten Gemeinden nach Verhältniß der Seelenzahl an den Kosten partizipiren. Die Genehmigung von Plan & Kostenanschlag wird vorbehalten.