Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, der Herr Minister des Inneren habe die Entscheidung getroffen, daß an der Verpflichtung der Gemeinden zur Unterhaltung der Cantons- jetzigen Amtsgerichtsgefängnisse sowie zur Zahlung der Gehälter der Gefangenen-Wärter und der Verpflegungskosten der Gefangenen p p durch die neuen Justizgesetze eine Veränderung nicht eingetreten sei.