Band 58: Eintrag vom  6. Dezember 1878 (Nr. 1605)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Abtretung eines Grundstücks zum Bau eines Amts- gerichts- resp. Gymnasialgebäudes.

In Ergänzung der früheren bezüglichen Beschlüsse und nach nachmaliger Erörterung, beschließt die Versammlung, der Unterrichtsverwaltung das erforderliche Terrain zum Bau eines neuen Gymnasiums in der Größe bis zum Maximum von 300 Quadratruthen, unter der Bedingung, daß der Stadt Neuss das unbeschränkte Dispositionsrecht über die ehemalige Franziskanerkirche , sowie das in der Nähe des Gymnasiums

[Nächste Seite] gelegen, größtentheil zu Gymnasialzwecken benutzte Schulgebäude und das Kaufhaus wieder zufalle, eventl. der Justizverwaltung das erforderliche Terrain für ein Justizgebäude in der Größe bis zum Maximum von 90 Quadratruthen, an der Breitstraße, und zwar an der von der Stadt zu bestimmenden Stelle, zu 75 Mark, pro Ruthe, bereit zu stellen.