Der Pächter der Rheinfischerei, Robert Reinarz zu Heerdt , hat die Stadt Neuss, wegen Entschädigung dafür eingeklagt, daß die Fischerei in dem Binnen- wasser am Rheine durch die Ablagerung von Baggergrund wesentlich gelitten habe. Die Stadt geht auf den Prozeß ein, indem sie der Ueberzeugung ist, daß sie auch nicht entfernt entschädigungspflichtig, da die Grundablagerungen in dem besagten Binnenwasser mit ausdrüklicher Genehmigung der Königlichen Strombauver- waltung stattgefunden haben.
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Typ | Gewässer |
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