12) Der Firma Michels & Cie. hier, deren Vorsitzender N. Ulmer z.Z. das Dach an dem von ihm aufgeführten Gebäude vor dem Oberthore auf städtisches Eigenthum hat vorspringen lassen, so daß die Traufe auf
[Nächste Seite]städtisches Eigenthum falle und welches ebenfalls die Fenster an der Südseite zur Zeit in nicht gesetzlicher Weise ausgeführt hat, nur unter hiermit auf der mit Ulmer am 29. Juni 1864 vor Notar Ahrweiler beschlossenen Vertrag die Erlaubnis, den Dach-überhang, den Traufenfall und die Fenster in ihrer bisherigen Beschaffenheit bei[?]behalten zu dürfen, am 15. Juni des Jahres ab auf zehn Jahr unter Vorbehalt der jederzeitigen Wieder-Aufhebung nach einjähriger Kündigung gegen eine jährliche Entschädigung von sechs Mark gestattet.