Band 60: Eintrag vom  2. Dezember 1890 (Nr. 754)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

6.a) St.V.V. lehnt die Anstellung eines Stadtbaumeisters zur Zeit ab; b) beschließt die Baucommission unter Verstärkung durch den Herrn BaugewerksmeisterKreuzer mit der Prüfung der Frage zu betrauen, ob ein Bedürfniß für die An- stellung eines Stadtbaumeisters anzuerkennen sei, sowie dieselbe mit der Formulirung der eventl. Anstellungs- bedingungen eines Stadtbaumeisters zu beauftragen; c.) beschließt ferner die Bewilligung eines Credits von 1000 Mark zur Beschaffung von Hülfskräften zur Erledi- gung der Communalbau- und Bau-Polizei-Sache für die Zeit bis Ende März 1891. Gegen diesen Beschluß, dh. für die Anstellung eines Stadtbaumeisters, stimmten der Bürgermeister und die Stadt-Verordneten Melchers, Flemming, Foller, Hofstadt, Leuchtenberg und Rosellen.