Der Versammlung wird in Bezug auf den vorliegenden Antrag, daß der städtische Zuschuß für die höhere Töchterschule im Waisenhause in Zukunft auf 60 Thlr. pro Klasse, dennoch für die jetzt bestehenden drei Klassen auf 180 Thlr. jährlich normirt werden möge, referirt, daß der Waisenhaus-Vorstand die geeignete Vorsorge treffen werde, damit vom nächsten Herbste ab drei für den höhere Unterricht qualifizirte Ordensschwestern an der Töchterschule thätig sind.
Die Stadtverordneten-Versammlung spricht sich nach Erörterung der Sache dafür aus, wie sie bereit sei den städtischen Zuschuß zur Töchterschule in der Folge auf 180 Thlr. zu fixiren, jedoch unter dem Vorbehalte, daß durch Bescheinigung der städtischen Schul-Commission vorher nachgewiesen werde, daß 1. drei Klassen für den höheren Mädchen-Unterricht wirklich eingerichtet sind, 2. daß an der Schule drei für den höheren Unterricht formell qualifizirte Lehrerinnen beschäftigt werden, 3. daß der Waisenhaus-Vorstand sich mit der Oberin der Schwesterschaft dahin geeinigt habe, daß auch stetig nur in der angegebenen Weise geprüfte und qualifizirte Lehrerinnen an der Schule wirken, 4. daß der betreffende Lehrplan von der Schul-Commission geprüft und festgestellt worden und wirklich zur Ausführung gekommen ist, so wie unter dem ferneren Vorbehalte, daß 5. der obige Zuschuß mit einjähriger Kündigung widerruflich sei.
actum ut supra