Die Versammlung ermächtigt den Vorsitzenden zum Abschluß der Verträge mit den Erftadjucenten und zwar 1. mit Franz Gerhard Kallen und Heinrich Kreuels zu denselben Bedingungen, unter welchen die früheren Verträge bereits abgeschlossen worden sind und 2. mit
[Nächste Seite]mit den übrigen Interessenten zu denjenigen Bedingungen wie sie im der Expropriationsverhandlung vom 26. März des Jahres enthalten sind.