Mit Bezug auf den Beschluß vom 19. Februar curant wird die weiter gepflogene
[Nächste Seite] Correspondenz wegen der noch zu zahlenden Kosten der Brandes Löscharbeiten beim Brande am Heerdter-Busch vorgelegt, und da bei der Weigerung der Gemeinde Heerdt zur Zahlung der Kosten lediglich die Beschreitung des Rechtsweges übrig bleibt, so verzichtet Stadtrath hierauf und übernimmt die Kosten auf die Stadt.a. u. s.