Band 58: Eintrag vom  24. Mai 1875 (Nr. 428 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Begräbnißordnung

Auf Vorschlag der Eigenthumscommission beschließt die Versammlung den Preis für die eigenen Grabstellen auf dem neuen Kirchhof wie folgt festzustellen:

a. am Hauptwege für eine einfache Grabstelle 45 Mark; " " doppelte " 90 " ;

b. an den Nebenwegen: für eine einfache Grabstelle 30 Mark " " doppelte " 60 " u.s.w. so daß der Quadrat Fuß an dem Hauptwege 1 Mark und an den Nebenwegen ca. 67 Pfennige kostet.

[Nächste Seite] Die Dauer der Benutzung der eigenen Grabstellen bleibt unbestimmt.

Gleichzeitig beschließt die Versammlung von dem kürzlich von Herrn Kallen angekauften, zwischen dem neuen Kirchhofe und dem Glehnerwege belegenen Grundstück 11/2 Morgen als evangelischen Kirchhof mit besonderer Einfahrt vom Glehnerwege aus und einer Verbindungsthüre mit dem neuen katholischen Kirchhofe einzurichten.

Ein Antrag des Kaufmanns Peter Schmitz um Ueberweisung einer vierten Grabstelle neben den bereits von ihm angekauften drei Grabstellen wird abzulehnen beschlossen.