Der Vorsitzende verliest eine Verfügung der Königlichen Regierung zu Düsseldorf, worin dieselbe auf den Erlaß des Herrn Minister des Inneren, welcher den Behörden die möglichste Förderung der Zwecke der Kaiser-Wilhelms-Spende, Allgemeinen deutschen Stiftung für Alters-Renten und Capital-Versicherung empfiehlt, hinweist. Diese Förderung würde in der wirksamsten Weise erreicht, wenn die Sparkassen es übernähmen, die Ein- ud Auszahlungen für die Kaiser-Wilhelms-Spende zu besorgen. Die Versammlung erklärt sich mit der Uebernahme dieser Geschäfte Seitens der Sparkasse einverstanden und beschließt folgenden Nachtrag zur
[Nächste Seite]zu dem jetzigen Sparkassen-Statut aufzunehmen: " Die Sparkasse nimmt für die am 22. März 1879 " landesherrlich genehmigte "Kaiser-Wilhelms-Spende"" Einlagen entgegen, bewirkt im Auftrage derselben " Auszahlungen jeder Art und ertheilt auf Ver" langen Auskunft über Zwecke und Einrichtung " dieser Anstalt. Letztere erstattet der Sparkasse für " diese Thätigkeit alle durch Porto, Formulare und " Drucksachen entstandenen baaren Auslagen. " Im Uebrigen beansprucht die Sparkasse keinerlei " Ersatz oder Vergütung.".