Band 59: Eintrag vom  14. Juni 1880 (Nr. 379)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Abänderung des Sparkassen-Statuts

Der Vorsitzende verliest eine Verfügung der Königlichen Regierung zu Düsseldorf, worin dieselbe auf den Erlaß des Herrn Minister des Inneren, welcher den Behörden die möglichste Förderung der Zwecke der Kaiser-Wilhelms-Spende, Allgemeinen deutschen Stiftung für Alters-Renten und Capital-Versicherung empfiehlt, hinweist. Diese Förderung würde in der wirksamsten Weise erreicht, wenn die Sparkassen es übernähmen, die Ein- ud Auszahlungen für die Kaiser-Wilhelms-Spende zu besorgen. Die Versammlung erklärt sich mit der Uebernahme dieser Geschäfte Seitens der Sparkasse einverstanden und beschließt folgenden Nachtrag zur

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zu dem jetzigen Sparkassen-Statut aufzunehmen: " Die Sparkasse nimmt für die am 22. März 1879 " landesherrlich genehmigte "Kaiser-Wilhelms-Spende"" Einlagen entgegen, bewirkt im Auftrage derselben " Auszahlungen jeder Art und ertheilt auf Ver" langen Auskunft über Zwecke und Einrichtung " dieser Anstalt. Letztere erstattet der Sparkasse für " diese Thätigkeit alle durch Porto, Formulare und " Drucksachen entstandenen baaren Auslagen. " Im Uebrigen beansprucht die Sparkasse keinerlei " Ersatz oder Vergütung.".