Band 50: Eintrag vom  22. Oktober 1855 (Nr. 425)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Erwiderung des Erzbischöflichen General-Vikariats auf die demselben gemachte Vorlage in Betreff der Wiedereinführung der Eilfuhr-Messe an Sonn- und Feiertagen wird vorgelesen, wornach diese geistliche Oberbehörde die Anstellung eines Curatpriesters zur Bedienung der Hütter'schen Stiftung und zur Lesung der wieder einzuführenden, mit dieser Stiftung in Verbindung zu bringenden Eilfuhr-Messe an Sonn- und Feiertagen für nöthig erachtet.

Obgleich Gemeinderath aus den angegebenen Gründen nicht die Überzeugung schöpfen kann, daß die EilfuhrMesse nicht auch durch die jetzt vorhandenen Pfarrgeistlichen gehalten werden könne, so erklärt derselbe sich demnach bereit, unter den in dem Antrage des Kirchen-Vorstandes vom 18. Juli c. angeführten Verhältnissen, einen später zu reduzirenden städtischen Zuschuß von 90 Thl für die Berufung eines Curatpriesters zu bewilligen, wenn gleichzeitig an hiesiger Pfarrkirche die sehr wünschenswerthe und anderwärts bestehende Einrichtung getroffen wird, daß an jedem Sonn- und Feiertag Nachmittags eine Predigt Statt finde. Es wird eine regelmäßige Nachmittagspredigt für nothwendig gehalten, damit auch Hausfrauen und Gesinde, welche der Predigt im Hochamt beizuwohnen in der Regel verhindert sind, dieselbe

[Nächste Seite] dieselbe hören können, und die Einführung einer solchen an und für sich dürfte um so weniger schwierig sein, als gegenwärtig von der Pfarrgeistlichkeit nur eine Predigt Sonntags gehalten wird, so daß jeder Geistliche monatlich nur einmal zu predigen hat. Endlich knüpft Gemeinderath noch den Vorbehalt an gedachte Zuschußbewilligung, daß bei etwaiger Creirung einer vierten Caplanstelle an hiesiger Pfarre die Hütter'sche Stiftung mit den gegenwärtig daran zu knüpfenden Funktionen für dieselbe beibehalten werde.

actum ut supra