Band 50: Eintrag vom  22. Oktober 1855 (Nr. 425 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Erwiderung des Erzbischöflichen General-Vikariats auf die demselben gemachte Vorlage in Betreff der Wieder- einführung der Eilfuhr-Messe an Sonn- und Feiertagen wird vorgelesen, wornach diese geistliche Oberbehörde die Anstellung eines Curatpriesters zur Bedienung der Hütter'schen Stiftung und zur Lesung der wieder einzu- führenden, mit dieser Stiftung in Verbindung zu brin- genden Eilfuhr-Messe an Sonn- und Feiertagen für nöthig erachtet.

Obgleich Gemeinderath aus den angegebenen Gründen nicht die Überzeugung schöpfen kann, daß die Eilfuhr- Messe nicht auch durch die jetzt vorhandenen Pfarrgeist- lichen gehalten werden können, so erklärt derselbe sich demnach bereit, unter den an dem Antrage des Kirchen-Vor- standes vom 18. Juli c. angeführten Verhältnissen, einen später zu reduzirenden städtischen Zuschuß von 90 Thl für die Berfung eines Curatpriesters zu bewilligen, wenn gleichzeitig an hiesiger Pfarrkirche die sehr wünschenswerthe und anderwärts bestehende Einrichtung getroffen wird, daß an jedem Sonn- und Feiertag Nachmittags eine Predigt Statt finde. Es wird eine regelmäßige Nachmittagspredigt für nothwendig gehalten, damit auch Hausfrauen und Gesinde, welche der Predigt im Hochamt beizuwohnen in der Regel verhindert sind, dieselbe [ƒortsetzung fehlt, Seite werden noch gescannt. bis 257)

[Nächste Seite][Nächste Seite][Nächste Seite][Nächste Seite][Nächste Seite][Nächste Seite][Nächste Seite][Nächste Seite][Nächste Seite][Nächste Seite][Nächste Seite] [ vorangegangener Eintrag fehlt (Seite nicht gescannt)] möge, weil er in der Unterstellung gezeichnet habe, daß er der Wohlthat des mit dem Convictorium errichteten Gymnasiums theilhaftig werde, was durch sein Ver- ziehen nach Zons nicht der Fall sei.

Da p Hermanns ohne irgend einen Vorbehalt gezeichnet hat, so glaubt Gemeinderath auf einen Erlaß nicht eingehen zu können.

actum ut supra