Es wird beschlossen, an dem in der Sitzung vom 5 dieses Monats gefaßten Beschlüsse, wonach der Lagerplatz neben A. Linden nicht
verkauft werden soll, festzuhalten.
(17. August 1868) "Lagerplatzes am Rheinthore neben Linden nicht habe ausgeführt werden können,
weil es sich ergeben habe, daß nicht der ZimmererWeerz"