Nach Mittheilung des Ergebnisses der Verpachtung des Oberthores, erklärt die Versammlung das Gebot von 70 Thlrn. für nicht annehmbar und lehnt die Genehmigung ab mit der Bestimmung der nochmaligen öffentlichen Ausstellung, wozu als minimum eine Taxe von 150 Thlr festgestellt wird. Gleiche Ablehnung erfolgt wegen des Platzes am Büttgerwege, wozu bei der nochmaligen Ausstellung als Taxe 15 Thlr bestimmt werden. - Dagegen
[Nächste Seite] wird das Gebot von 16 Thlr. 15 Sgroschen für den Lagerplatz bei Linden angenommen.a. u. s.