Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß die betreffende stadträthliche Commission sich nur für die Instandsetzung der Grenzwege zwischen Neuss und Holzheim resp. Neuss und Büttgen ausgesprochen habe. Nach eingehender Berathung beschließt die Versammlung, die zur Instandsetzung dieser beiden Grenzwege erforderlichen Summe im Betrage von 630 Mark und außerdem für die Instandsetzung des Verbindungsweges zwischen Nixhütte und Holzheim 600 Mark zu bewilligen. Dahingegen wird die Instandsetzung des Hemsels' Weges, weil derselbe sich bereits in einem guten Zustande befindet und das für diesen Winter erforderliche Unterhaltungsmaterial bereits angefahren ist, sowie die Erbreiterung des hinter der Barriere sich nach Erprath abzweigenden Fußweges, weil derselbe Privateigenthum der Adjucenten ist und der Hemsels-Weg für die Verbindung mit Erprath vollständig ausreicht, abgelehnt.