Wegen Ausbau des Hämselsweges wird der Kostenvorschlag auf zweihundert sechszig Thaler festgestellt und zur Ausführung genehmigt. Wegen Anlegung von Gruben, wodurch keine Mehrkosten entstehen ist mit der Eigenthümerin der anschießenden Grundstücke zu verhandeln.
a. u. s.