Band 50: Eintrag vom  19. Juli 1855 (Nr. 368)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die gemeinderäthliche Commission für Finanzwesen hatte sich in verschiedenen Sitzungen mit der Revision der von dem StadtrentmeisterStadler für das Jahr 1854 gelegten städtischen Rechnnung befaßt, und dem Gemeinderathe heute darüber referirt.

Art. 1. Abth. C. Reste de 1853 et retro. Hierunter befinden sich nach dem Commissionsberichte noch 60 Thlr rückständige Beiträge zum Convicte pro 1852 & 1853, davon Einziehung mittelst gerichtlicher Einklage der Verwaltung anempfohlen wird. Die übrigen wenigen Reste, welche ohnehin zum Theil hypothekarisch gesichert sind, wären allmählig einzuziehen.

Art. 2. Tit. 2. Art. 7 Pacht der Gemeinde-Plätze. Bei Pos. 21 wäre die

[Nächste Seite] die Ursache des Ausfalls ad marginem zu erläutern gewesen. Zu dem ganzen Artikel sind die Numern der Belege in einer Position mit 57 - 79 bezeichnet, wogegen es übersichtlicher und für Rechnungs-Revision erleichttert wäre, wenn die Belegsnummern über Anweisungen, welche für sich besondre außeretatsmäßige Rechnungs-Posten bilden, auch gegen diese Posten in der Rechnung für sich besonders angezogen würden. Für die Folge ist auf die Beachtung dieser Bemerkung zu halten.

Art. 3. Tit V. Communalsteuer. Bei derselben stellt sich nach Abzug der Ausfälle ein Plus gegen den Etat von 1 113 Thlr. 12 Sgr 4 Pf heraus, welches hauptsächlich dadurch entstanden ist, daß die Klassen- und klassifizirte Einkommensteuer pro 1854 wiederum erhöht, während der einige Monate vor dieser Erhöhung beschlossene Umlage-Modus beibehalten worden ist. Dieses Mehr ist zwar durch die in Folge der Lebensmitteltheuerung nöthig gewordenen außergewöhnlichen Zuschüsse zu den InstitutenKassen verwendet worden, unterdessen soll bei der nächsten Etats-Aufstellung untersucht werden, ob nicht das frühere Communalsteuer-Quantum für die städtischen Bedürfnisse ausreiche, und der Umlage-Modus in etwa vermindert werden könne.

Art. 4. Tit VI Art. 11. Antheil der Stadt an der Barriere-Einnahme des Neuß-Bergheimer Communalweges. Hier ist die ganze Einnahme des Barriers in Rechnung gebracht, und dagegen der der Besitzerin des Gutes Eppinghoven hiervon gebührende Antheil außeretatsmäßig in Ausgabe gestellt. Wenn auch in der Folge die ganze Einnahme durch die städtische Kasse läuft, so ist in dem künftigen Etat statt des blosen Antheils der Stadt die ganze Einnahme sowie der auszuzahlende Antheil des Gutes Eppinghoven bei der Ausgabe aufzunehmen.

Art. 5. Tit 6 Art. 14 der Einnahme. Aus dem Jahre 1854 restiren ebenfalls noch 60 Thlr an freiwilligen Leitungen zum Convicte, welche wie im Art. 1 hinsichtlich der ältern Rückstände bemerkt worden, gerichtlich beizutreiben sind.

Art. 6. Unter den extraordinairen Einnahmen Art 15 kommen mehrere Posten vor, eine z. B. die Entschädigung des

[Nächste Seite] des Postamtes für die Unterhaltung zweier Laternen am Postlokale, Vergütung für Aufenthaltskarten p, welche sich zur Bereitstellung im Etat eignen, worauf die Verwaltung mit dem Ersuchen aufmerksam gemacht wird, in der Folge, möglichst alle Einnahmen und Ausgaben, welche voraussichtlich vorkommen werden, im Etat vorzusehen.

Art. 7. Tit. 3 Art 2 der Ausgabe. Die hier zur Verrechnung kommenden Feuer-Versicherungsbeiträge geben Veranlassung zu untersuchen, ob die Versicherungssummen der verschiedenen städtischen Gebäude dem Werthe derselben entsprechen. Die Verwaltung wird daher ersucht, in einer der nächsten Sitzungen ein Verzeichniß der Versicherungssummen zur Prüfung vorzulegen.

Art. 8. Tit. 4 Art. in der Ausgabe. Unter diesem Titel wären der bessere Übersicht wegen auch die auf Schulden abgelegten Summen zu verrechnen, indem letztere gegenwärtig bei verschiedenen andern Titeln vorkommen, es indessen jedenfalls wünschenwerth erscheint, gleich in der Rechnung sehen zu können, wie viel in dem betreffenden Jahre zur Schulden-Amortisation verwendet worden, und wie viel die städtischen Schulden noch ausmachen. Bei der nächsten Etats-Aufstellung ist daher hierauf Rücksicht zu nehmen. Nachrichtlich wird hier bemerkt, daß im Jahre 1854 auf Schulden 5 000 Thlr. - 500 Thlr mehr als im Etat dafür disponibel gestellt war abgelegt worden sind, und daß die städtischen Schulden mit Ausschluß des Capitalwerths verschiedener älteren unablösbaren Renten Ende 1854 im Ganzen 92 374 Thlr betragen haben.

Art. 9. Tit. 9 Art. 19 der Ausgabe. Wie schon im Art. 6 bei der Einnahme bemerkt worden, so wird hier in Beziehung auf die extraordinairen Ausgaben darauf hingewiesen, wie wünschenswert es erscheint, daß diejenigen Ausgabeposten, welche in der Regel jedes Jahr wiederkehren, in besondern Artikeln im Etat vorgesehen werden, damit die extraordinairen Ausgaben nicht gar zu sehr anschwellen.

Art. 10. Die Rechnung wird im Übrigen überall gehörig belegt, und in calculo richtig befunden. Der städtische Haus-

[Nächste Seite] Haushalt ist mit der größtmöglichsten Sparsamkeit und Sorgfalt geführt, wie ebenfalls die Kasse mit Ordnung und Umsicht verwaltet worden. Bei Einziehung der vielen städtischen Gefälle hat Rendant sich alle mögliche Mühe gegeben, was daraus hervorgeht, daß bis auf einige wenige Posten noch Alles eingezogen ist.

Art. 11. Die Rechnung liefert folgende Übersicht: a. Einnahme Th Sgr Pf 1. Bestand aus dem Jahre 1853 . . . 3 364 - 7 - 8 2. Reste aus dem Jahre 1853 . . . . 46 - 12 - -3. Grundrenten . . . . . . . 21 - 18 - 8 4. Bestimmte Einnahmen, Pachten p . . 13 355 - 2 - 11 5. Unbestimmte Einnahme vom Grase der Erft p . . . . . . . 18 627 - 18 - 6 6. Zinsen . . . . . . . 29 - 5 - 11 7. Communalsteuer . . . . . 10 937 - 10 - 11 8. Extraordinarie . . . . . 7 355 - 19 - 8 Summa 53 797 - 6 - 3 B. Ausgabe. 1. Verwaltungskosten . . . . 2 472 - 9 - - 2. Polizei-Ausgaben . . . . 4 058 - 1 - 2 3. Steuer & Abgaben . . . . 1 659 - 23 - 60 4, Zinsen & Schulden . . . . 4 989 - 1 - 2 5. Bau- und Unterhaltungskosten . . . 6 290 - 26 - 1 6. Armen-Pflege . . . . . . 7 798 - 24 - -7. Schul-Ausgaben . . . . . 10 861 - 23 - 6 8. Kirchen-Ausgaben . . . . . 2 260 - 5 - -9. Extraordinaria . . . . . 6 956 - 2 - 4 Summa 47 847 - 6 - 1 Am Schlusse des Jahres 1854 betrug der Bestand der städtischen Kasse 6 450 Thlr 2 Pf.

Nachdem endlich bemerkt worden, daß das städtische Lagerbuch fortgeführt und bis zum 1. Mai c. alle Mutationen darin gehörig eingetragen sind, wurde die Rechnung pro 1854, hiernach vom Gemeinderathe festgestellt, und darüber die Decharge ertheiltr.

actum ut supra