7.) Die Anlage zweier Rohrleitungen aus der
Alexianer-Anstalt in den städtischen Nordkanal wird unter den üblichen Bedingungen gegen eine
jährliche Anerkennungsgebühr von im Ganzen 2 Mark
[Nächste Seite] unter dem Vorbehalte des jederzeitigen Widerrufs
genehmigt.