Band 50: Eintrag vom  4. Dezember 1854 (Nr. 273)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Vorsitzender trägt dem Gemeinderathe vor, daß das von der Hospital-Verwaltung dem J. H. Lonnes behufs Anlage

[Nächste Seite] Anlage einer Spinnerei und Färberei verkaufte Grundstück vor dem Zollthore nach dem städtischen Alignementsplan zum Theil für eine dem Nebengraben des NordCanals entlang gehende Gasse "die Sternengasse" bestimmt sei, die aber namentlich bei der in Aussicht stehenden Veräußerung des Nord-Canal-Gebietes, selbst für spätere Zeiten, weder zweckmäßig noch nothwendig erscheine.

Da die Ausführung der gedachten Anlage für den Fall, daß der für die projectirte Sternengasse bestimmte Theil des Grundstücks nicht bebaut werden dürfte, unterbleiben müßte, die Beseitigung der Gasse im Bau-Alignementsplan aber anräthlich ist, und die desfallsige Modifikation des Stadtplaners gleichzeitig mit den in Folge der Eisenbahn-Anlagen sich als nöthig herausstellenden Veränderungen desselben bewirkt werden soll, jedenfalls aber solange dies nicht geschehen ist, die Eröffnung der Gasse unterbleiben soll, so findet Gemeinderath seinerseits nichts dagegen zu erinnern, daß dem p Lonnes die Bebauung des besagten Grundstückes zum Zweck der Errichtung einer Spinnerei und Färberei gestattet werde.

actum ut supra