Band 60: Eintrag vom  10. April 1894 (Nr. 1425)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

13.) beschließt, von der Neußer-Scheiben-Schützen- Gesellschaft für die Benutzung der von dem Querdam- me im Nordkanalterrain fortgenommenen Bretter- wand und einer auf dem Brunnen an dem Nordka- nalhause aufgestellten städtischen Pumpe keine Ent- schädigung zu beanspruchen unter der Bedingung, daß die Kosten der Herstellung des Brunnens und der Aufstellung der Pumpe, sowie der Instandhaltung derselben während des bestehenden Pachtverhältnisses von der Neußer Scheiben-Schützen-Gesellschaft getra- gen werden, die Pumpe dagegen alleiniges Eigenthum der Stadt bleibt.