Band 55: Eintrag vom  15. Juli 1867 (Nr. 62)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6. Jagd auf dem Nordcanal-Gebiete.

Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich in Folge einer Anfrage der landräthlichen Behörde bereit, die Jagd auf dem Nordcanal-Gebiete von neuem zu dem bisherigen Pachtzinse anzupachten, nämlich die Strecke im Bereiche der Bürgermeisterei Neuhs zu jährlich 12 Thalern und jene in den Bürgermeistereien Kaarst und Büttgen zu jährlich 10 Thalern, um demnächst wie seither diese Pachtung den betreffenden Jagdpächtern in der Gemeinde Neuhs respective den Gemeinden Kaarst und Büttgen zu übertragen.

actum ut supra