11.) genehmigt die vorgeschlagenen Um- und Neubauten in der städtischen Gasanstalt, bewilligt den erforderlichen Credit von ca. 16000 Mark, welcher aus den laufenden Mit- teln der Gaskasse entnommen und dem Anlage- capital zugeschlagen werden soll, und beauftragt diie Gas-Commission, die erforderlichen Arbeiten ausführen zu lassen;
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