Auf einen Antrag der Adjacenten vor dem Rheinthore um Anlage eines zweiten Canals zur Ableitung des Gossenwassers oberhalb der Gasfabrik, beschließt die Versammlung einen solchen Canal nicht anzulegen, sondern im Falle des Einverständnisses der Chausseebauverwaltung die Rinnen von der Gasfabrik bis an den vorhandenen Canal pflastern zu lassen.
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