Band 60: Eintrag vom  14. März 1892 (Nr. 1014)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

3 a.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt nach- stehenden Zusatz zu §. 9 Absatz 1 des revidirten Statuts der hiesigen Sparkassevom 28. November 1889: "Eine weitere Ausnahme machen die Sparkasse sowie die Cassen der städtischen Armen-und Hospital-Verwal- tung, des städtischen Wasserwerks und der Gasanstalt, welchen es gestattet ist, mit der Sparkasse einen Verkehr in laufender Rechnung in der Weise zu unterhalten, daß sie bei derselben Gelder in un- beschränkter Höhe hinterlegen dürfen, und daß hiervon, wie auch von den Rückzahlungen darauf die Zinsen, welche unabhängig von der Bestimmung in §. 10 bis zum Satze von 3 1/2 % vereinbart werden können, jedesmal von dem Tage an berechnet werden, an welchem die Zahlungen erfolgen."